Gerüst-Versicherung & Haftung.
Wer haftet bei Stürzen, Sturmschäden oder Diebstahl? Welche Versicherungen brauchen Bauherr und Gerüstbauer? Diese Übersicht ordnet Pflichten und Empfehlungen für Privatbauherren ein.
Drei Parteien, drei Verantwortlichkeiten.
Beim Gerüst stehen Gerüstbauer, Handwerker und Bauherr in einer Verantwortungskette. Wer welchen Bereich abdeckt, hängt von Vorschriften (DGUV V38, BetrSichV, BGV) und privatrechtlichen Verträgen ab. Die wichtigsten Rollen im Überblick.
- Standsicherheit & fachgerechter Aufbau
- Prüfprotokoll nach DGUV Vorschrift 38
- Gerüstbauer-Haftpflicht (gesetzlich Pflicht)
- Materialfehler & Verarbeitungsmängel
Vor Auftrag Versicherungsnachweis anfordern.
- Sichere Nutzung des Gerüsts (DGUV)
- Tägliche Sichtprüfung vor Arbeitsbeginn
- BGV-Versicherung über Berufsgenossenschaft
- Schäden durch eigene Tätigkeit
BG Bau ist gesetzlich Pflicht für jeden Betrieb.
- Verkehrssicherungspflicht öffentlicher Raum
- Ausreichende Beleuchtung bei Dunkelheit
- Absperrung von Gefahrenbereichen
- Information an Nachbarn & Passanten
Privathaftpflicht deckt das NICHT ab.
Welche Versicherung deckt was?
| Versicherung | Wer schließt ab? | Kosten | Deckt |
|---|---|---|---|
| Bauleistungsversicherung | Bauherr | €100–300 / 6 Monate | Sturm, Diebstahl, Vandalismus, Hagel, Frost |
| Bauherrenhaftpflicht | Bauherr | €80–200 / Jahr | Personen- & Sachschäden Dritter durch Bauphase |
| Gerüstbauer-Haftpflicht | Gerüstbauer (Pflicht) | im Auftragspreis enthalten | Schäden aus fehlerhaftem Aufbau |
| Berufsgenossenschaft (BG Bau) | Handwerker (Pflicht) | gesetzlich abgedeckt | Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten |
| Wohngebäudeversicherung | Eigentümer | bestehende Police | Indirekt — meist NICHT für Bauphase |
| Privathaftpflicht | Bauherr | bestehende Police | NICHT für Bauarbeiten am eigenen Haus |
Was tun bei Sturmschaden am Gerüst?
Ein Gerüst, das nach einem Sturm verbogen, lose oder verschoben ist, darf unter keinen Umständen betreten oder weiter genutzt werden. Sechs Schritte, die Sie als Bauherr sofort einleiten.
Gefahrenbereich absperren, Passanten warnen, ggf. Polizei (110) bei akuter Gefahr.
Schaden aus mehreren Winkeln fotografieren — vor jeder Veränderung.
Nur der Gerüstbauer darf das Gerüst sichern oder wieder aufbauen — niemals selbst!
Bauleistungsversicherung umgehend informieren (Frist meist 7 Tage).
DWD-Wetterbericht oder Sturmnachweis für die betroffene Region archivieren.
Reparatur und Wiederaufnahme der Bauarbeiten schriftlich festhalten.
Checkliste für versicherungssicheres Bauen.
Damit der Versicherungsschutz greift, müssen Pläne, Prüfprotokolle und Nachweise vollständig sein. Diese sieben Punkte sollten Sie als Bauherr abhaken, bevor das Gerüst genutzt wird.
- Bauausführungsplan vom Gerüstbauer vor Aufbau anfordern
- Sicherungsplan: Verankerung, Aufstiege, Geländer, Absturzsicherung
- Prüfprotokoll DGUV V38 nach Aufbau erhalten und aufbewahren
- Versicherungsnachweis (Gerüstbauer-Haftpflicht) zur Akte nehmen
- Bauleistungsversicherung vor Bauphasenstart abschließen
- Nachbarn schriftlich informieren (Hammerschlags- und Leiterrecht)
- Notfallnummer Gerüstbauer 24/7 erreichbar abfragen
Häufige Fragen zur Gerüst-Versicherung.
Wer haftet, wenn jemand vom Gerüst stürzt?
Hauptverantwortlich ist der Arbeitgeber des Verunglückten — im gewerblichen Bereich greift die Berufsgenossenschaft (BG Bau). Hat der Gerüstbauer fehlerhaft aufgebaut, haftet dessen Betriebshaftpflicht. Der Bauherr haftet, wenn er Verkehrssicherungspflichten verletzt hat (z. B. unbefugte Personen aufs Gerüst gelassen).
Deckt meine Privathaftpflicht Schäden während der Bauphase?
Nein. Standard-Privathaftpflichtpolicen schließen "Risiken aus Bauarbeiten" ab einer bestimmten Bausumme (oft €50.000–100.000) ausdrücklich aus. Für die Bauphase brauchen Sie zwingend eine separate Bauherrenhaftpflicht — sonst tragen Sie Personen- und Sachschäden Dritter selbst.
Was kostet eine Bauleistungsversicherung?
€100–300 für eine 6-monatige Bauphase ist der typische Bereich, abhängig von Bausumme und Risikoprofil. Sie schützt vor Sturm, Diebstahl von Material, Vandalismus, Hagel, Frost und unvorhergesehenen Wasserschäden — nicht aber vor Mängeln am ausgeführten Gewerk.
Mein Gerüst ist im Sturm umgekippt — wer zahlt?
Bei einem regulären Sturm (bis Windstärke 9) muss der Gerüstbauer das Gerüst sturmsicher errichtet haben — sonst haftet er. Bei Orkan ab Windstärke 10 (über 102 km/h) gilt es als "höhere Gewalt" — dann greift die Bauleistungsversicherung des Bauherrn. Wichtig: Wetterbericht des DWD als Nachweis sichern.
Muss ich den Versicherungsnachweis des Gerüstbauers prüfen?
Ja, unbedingt. Lassen Sie sich vor Auftragserteilung eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 3 Monate) zeigen — Deckungssumme mindestens €3 Mio. für Personen-/Sachschäden, €100.000 für Vermögensschäden. Bei Pleite des Gerüstbauers ohne Versicherung würden Sie auf Schäden sitzen bleiben.
Was ist ein Bauausführungsplan und brauche ich ihn?
Der Bauausführungsplan dokumentiert den geplanten Aufbau: Gerüstart, Lastklasse, Verankerungspunkte, Aufstiege, Sicherungselemente. Bei Standardgerüsten unter 8 m reicht ein einfacher Aufbauplan; ab 14 m oder bei Sonderkonstruktionen ist eine statische Berechnung Pflicht. Lassen Sie sich den Plan immer aushändigen.
Wer haftet bei Diebstahl von Werkzeug auf dem Gerüst?
Werkzeug auf einem Gerüst ist NICHT automatisch versichert. Eine Bauleistungsversicherung deckt nur fest verbaute Materialien (z. B. gestapelte Dachziegel). Werkzeug fällt unter die Inhaltsversicherung des Handwerkers — oder ist gar nicht versichert. Wertvolles Werkzeug abends abräumen.
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